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Sonderfahrdienst im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales am 28.04.22

Der aktuelle Stand des Sonderfahrdienstes war das Thema der heutigen Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales im Berliner Abgeordnetenhaus. Als Ausschussmitglied und inklusionspolitische Sprecherin meiner Fraktion nahm ich an dieser Sitzung teil. Bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss kamen Gerlinde Bendzuck (Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.), Bärbel Reichelt (Fahrgastbeirat Berlin) sowie Dirk Filmer (BerlMobil) als Redner*innen zum Wort.

Foto: SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg

Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe. In Berlin haben mobilitätseingeschränkte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Sonderfahrdienst zu nutzen.

Damit können sie beispielsweise an Kultur-Veranstaltungen teilnehmen, Freund*innen besuchen oder zum Flughafen fahren. Im Oktober 2021 hat die Firma ViaVan GmbH die Regie- und Beförderungsleistung für diesen Fahrdienst übernommen. Der neue Fahrdienst trägt den Namen „BerlMobil“.

Die erste Bilanz zeigt, dass der neue Sonderfahrdienst insgesamt besser funktioniert. Die Qualitätsbesserung zeigt sich z.B. bei der Zahl spontaner Fahrten: knapp 20% der Fahrten werden zwei Tage im Voraus oder weniger gebucht. Das bedeutet gleichzeitig, dass über 80% der Fahrten langfristig, d.h. bis zu 14 Tage im Voraus, gebucht werden. Hier gibt es also ein Verbesserungspotenzial, um mehr Freiheit zu ermöglichen.

Klärungsbedarf besteht u.a. hinsichtlich der Nutzung des Sonderfahrdienstes. Wie lässt sich z.B. die Diskrepanz zwischen der Gesamtzahl der berechtigten Personen (ca. 30.000, die das Merkmal „T“ in ihrem Schwerbehindertenausweis haben) und der tatsächlichen Zahl der Nutzerinnen und Nutzer (geschätzt auf ca. 3.000 bis 4.000) erklären?

Um die Bedarfe von berechtigten Personen sowie die Erfahrungen von tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzer zu erfassen, braucht es eine umfassende, barrierefreie und unabhängige Befragung. Bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung einer solchen Befragung müssen auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen frühzeitig miteinbezogen werden. Wir werden uns dafür einsetzen, die für die Evaluation notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen.

Unser Ziel ist es, vielfältige und niedrigschwellige alternative Mobilitätsangebote für Menschen mit Behinderungen zu etablieren. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt. Bis Ende 2023 wollen wir ein inklusives Mobilitätskonzept vorlegen. Die Expertise aus der Zivilgesellschaft ist hierfür ein wichtiger Baustein. 

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