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Berliner Bezirke: Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen

Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) enthält in seiner aktuellen Fassung einige wichtige Neuerungen sowohl für die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen als auch im Hinblick auf die Strukturen, welche der Umsetzung des LGBG dienen sollen.

Dies nahm Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Anlass, am 30. Juni 2022 zu einem Fachgespräch einzuladen. Gemeinsam gingen die Teilnehmer*innen und Referent*innen der Frage nach, welche Erfahrungen Menschen mit Behinderungen mit der politischen Partizipation auf der Bezirksebene gemacht haben und welche Empfehlungen es für Verbesserungen gibt. Als zweiter Themenblock wurde die Frage diskutiert, welche Anforderungen und Voraussetzungen für die gelingende Einrichtung der Koordinierungsstellen in den Berliner Bezirken nötig sind.

Zu Beginn erläuterte Dr. Judith Striek die Grundlagen für politische Partizipation aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dabei wurde deutlich, dass sich Partizipation durch die gesamt Konvention zieht. Aus dem Forschungsprojekt der Monitoringstelle zum Stand der politischen Partizipation geht hervor, dass es eine hohe Unzufriedenheit in der Zivilgesellschaft gibt – sei es wegen mangelnder Barrierefreiheit, der Funktionsweise von Beteiligungsprozessen oder der Beteiligungskultur. Entsprechend wurden aus der Untersuchung Handlungsempfehlungen abgeleitet, die genau auf diese Fragestellungen abzielen.

Janis Hantke, Vorsitzende des Ausschusses für Frauen, Queer und Inklusion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg erläuterte das im Bezirk neu eingerichtete Verfahren für Empfehlungen. Die Geschäftsordnung des Ausschusses wurde dahingehend geändert, dass der Behindertenbeirat regelmäßig im Ausschuss berichtet und ein Antragsrecht hat. Die angenommenen Anträge werden dann vom Ausschuss in die BVV eingebracht. Als Schwierigkeit erweist sich, dass für verschiedene gesellschaftliche Gruppen unterschiedliche rechtliche Grundlagen bestehen. Deshalb plädiert Hantke dafür, behindertenpolitische Gremien auf eine demokratisch legitimierte Basis zu stellen.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass erst die Rahmenbedingungen für die Beteiligung der betroffenen Menschen geschaffen werden muss. Dazu könnten Erfahrungen aus anderen Strukturen genutzt werden. Besonders hoben die Teilnehmer*innen die Wertschätzung des Ehrenamts hervor. Dazu gehört auch, die Organisationen mit entsprechenden Ressourcen auszustatten und die Mitglieder für politisches Engagement zu befähigen.

Dr. Julia Würtz vom Focal Point der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales stellte in ihrem Vortrag heraus, dass die Herausforderungen auf Landesebene ähnlich seien. Dafür gibt es in jeder Senatsverwaltung einen so genannten „Focal Point“. Wie bei den Koordinierungsstellen auf Bezirksebene handelt es sich dabei um eine Schnittstelle innerhalb der Verwaltung. Demgegenüber steht die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen als Schnittstelle zur Zivilgesellschaft. Würtz betont, dass es sich beim Thema Barrierefreiheit um eine Querschnittsaufgabe handelt, die nicht abgewälzt werden darf und die in der Verantwortung der Bezirke liegt. An dieser Stelle wurde von den Teilnehmer*innen kritisch angemerkt, dass manche Aspekte, wie die Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache oder Leichte Sprache, von den Bezirken nicht finanziert werden können.

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