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Schriftliche Anfrage: Finanzierung der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber:innen-Modell

„Bis 2019 wurden Beschäftigte in den beiden Modellen – im Arbeitgeber:innen-Modell sowie bei den Assistenzdiensten – nach TV-L Entgeltgruppe 3 bezahlt. Seit 2019 gibt es für einen neuen Tarifvertrag, nach dem die bei den Assistenzdiensten beschäftigten Assistenzkräfte nach TV-L Entgeltgruppe 5 bezahlt werden.

Für Assistenzkräfte im Arbeitgeber:innen-Modell gab es jedoch keinen vergleichbaren Tarifvertrag, sie werden weiterhin nach TV-L Entgeltgruppe 3 bezahlt. Seitdem zeichnet sich immer deutlicher ab, dass behinderte Arbeitgeber:innen keine geeigneten Assistenzkräfte mehr finden bzw. dass ihre Angestellten wegen der besseren Vergütung zu den Assistenzdiensten wechseln. Am 30. Juni 2021 wurde die Niederschriftserklärung zu dem Tarifergebnis zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) und dem ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg unterschrieben.“ (Aus der Begründung zur schriftlichen Anfrage von Catrin Wahlen, MdA).

In ihrer schriftlichen Anfrage wollte die inklusionspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Catrin Wahlen wissen,

  • wie viele Menschen mit Behinderungen in Berlin aktuell die Möglichkeit Persönlicher Assistenz im Arbeitgeber:innen-Modell beziehungsweise über Assistenzdienste nutzen,
  • wie sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt haben,
  • welche Kosten in beiden Modellen entstehen,
  • wie sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt haben,
  • wie diese Kosten derzeit berechnet werden,
  • welche Kosten in welcher Höhe jeweils abgerechnet werden,
  • ob dem Senat die Niederschriftserklärung bekannt ist und
  • welche alternativen Pläne zur Sicherung des des Arbeitgeber:innen-Modells der Senat  verfolgt.

Die gesamte schriftliche Anfrage und die Antwort der Senatsverwaltung können auf der Webseite des Abgeordnetenhauses (Drucksache 19/11864) nachgelesen werden.

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