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Neue Verpflichtung zu mehr Barrierefreiheit in Medien

Mit dem zweiten Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) werden Anbieter von Rundfunksendern und Zugangsdiensten dazu verpflichtet, ihre Angebote barrierefreier zu gestalten. Dieser trat am 30. Juni 2022 in Kraft. Die Verpflichtung betrifft beispielsweise Fernsehangebote und Mediatheken, aber auch Video-on-Demand-Angebote. Zudem wurde der Begriff „barrierefreies Angebot“ mit dem zweiten MÄStV gesetzlich verankert. Ziel ist es, „durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen“, wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in ihrer Meldung schreibt.

Medien, egal ob klassisch oder so genannte „Neue Medien“, sind aus dem Alltag aller Menschen nicht mehr wegzudenken. Sie stellen wichtige Informationsmöglichkeiten dar. Für Catrin Wahlen, die Sprecherin für Inklusion und Senior*innen der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, ist diese Verpflichtung deshalb ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe.

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