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Schriftliche Anfrage: Soziale Beratung gegen Altersarmut für Senior*innen

Die relative Armut unter den Senior*innen hat in den vergangenen 15 Jahren deutlich zugenommen. Steigende Inflation und Energiepreise verschärfen die Situation. Durch so genannte „verdeckte Altersarmut“ wird die Erhebung der Zahl tatsächlich betroffener Menschen erschwert. Von „verdeckter Altersarmut“ spricht man, wenn leistungsberechtigte Menschen über 65 Jahren den Antrag auf Mindestsicherungsleistung nicht stellen, wie etwa das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ausführt. Man kann daher von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Eine  Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem Ergebnis, dass dies rund 60% der Leistungsberechtigten dieser Altersgruppe betrifft.

Vor diesem Hintergrund stellten die Grünen-Abgeordneten Taylan Kurt und Catrin Wahlen am 15. August 2022 eine schriftliche Anfrage. Die Antwort vom 01. September 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2022) lässt auf eine uneinheitliche Beratungspraxis in den Bezirken schließen. An dieser Stelle sollte noch einmal nachgeschärft werden.

Im Einzelnen wollten die beiden Abgeordneten wissen,

  1. wie viele Berliner Rentner*innen ergänzende Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen
  2. welche weiteren Erkenntnisse der Senat über die Entwicklung der Anzahl der von Armut betroffenen Senior*innen in den einzelnen Bezirken hat
  3. welche Studien, Erkenntnisse bzw. Schätzungen dem Senat über die Höhe der Dunkelziffer in Altersarmut lebender Senior*innen in Berlin bekannt sind und wie viele Rentner*innen ergänzend anspruchsberechtigt für die Grundsicherung sein könnten, aber bisher noch keinen Antrag gestellt haben
  4. welche Maßnahmen der Senat ergriffen hat, um von Armut betroffene und daher für weitere soziale Hilfen anspruchsberechtigte Senior*innen zu erreichen und zu unterstützen
  5. in welchen Bezirken es in welchem Stellenumfang Sozialberatungen gibt, welche dieser Beratungsstellen sich explizit an Senior*innen richten und wie viele Personen durch diese jährlich erreicht werden
  6. in welchen Bezirken es Sozialberatungen gibt, die in Stadtteilzentren oder in Senior*innenfreizeitstätten tätig sind (Aufführung nach Stellenumfang und  Gesamtkosten, sowie die zur Finanzierung genutzten Programme)
  7. in welchen Stadtteilzentren oder welchen Senior*innenfreizeitstätten es keine Sozialberatungen gibt? (Auflistung nach Bezirken) und
  8. wie viele Stellen bzw. finanzielle Mittel wären nötig wären, um in allen Senior*innenfreizeitstätten in Berlin eine Vollzeitpersonalstelle für die Sozialberatung einzurichten.

Die gesamte schriftliche Anfrage und die Antwort der Senatsverwaltung können auf der  Webseite des Abgeordnetenhauses (Drucksache 19/12931) nachgelesen werden.

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