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Budget für Arbeit (Großbuchstaben) nutzen (rote Schrift) darunter in blauem Rahmen: unten in Großbuchstaben "Werkstatt für behinderte Menschen" darüber Person im Rollstuhl (orange) und gehende Person (rot) als Strichzeichnungen einander an der Hand haltend auf einem geschlängelten Weg (blaue Linien) an dessen ende eine Pfeilspitze nach oben zeigt, darüber Schriftzug (rechts oben in Großbuchstaben) "Allgemeiner Arbeitsmarkt"

Das Budget für Arbeit – ein noch zu wenig genutztes Instrument zur Inklusion in den Arbeitsmarkt

Mit dem Budget für Arbeit (BfA) hat der Gesetzgeber zum 01.01.2018 ein Arbeitsmarkt-Instrument eingeführt (§ 61 SGB IX). Damit sollen insbesondere Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Zuständige Träger können neben dem Träger der Eingliederungshilfe auch der Träger der Unfallversicherung, der Träger der sozialen Entschädigung (bis Ende 2023 Träger der Kriegsopferversorgung bzw. -fürsorge genannt) oder das Jugendamt (§ 63 SGB IX) sein. Das Lexikon zur beruflichen Teilhabe gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Auch wenn aktuelle Daten zur Bewilligung des Budgets für Arbeit schwer zu finden sind, kann man davon ausgehen, dass sich die Erwartungen nicht erfüllt haben, wie eine Untersuchung der Humboldt-Universität aus dem Jahr 2019 nahelegt. „Das Budget für Arbeit bietet Möglichkeiten, Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf einem inklusiven Arbeitsmarkt zu bringen,“ findet Catrin Wahlen, bündnisgrüne Sprecherin für Inklusion und Senior*innen im Berliner Abgeordnetenhaus. Das Arbeitsmarktinstrument, das zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört, müsse daher sowohl bei den Leistungsberechtigten als auch bei den zuständigen Leistungsträgern bekannter gemacht werden.

Gleiches gilt für das Budget für Ausbildung. Dieses soll eine Berufsausbildung auf dem offenen Arbeitsmarkt für Menschen ermöglichen, die voll erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben (§ 61a SGB IX).

Beratung zu diesen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten beispielsweise die Integrationsfachdienste, die Beratungshotline Persönliches Budget und Budget für Arbeit oder die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung an.

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