Veranstaltungsreihe des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG zur Reform des SGB VIII
Vorstellung der Projekte zur Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
19.09.2023: Die Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf die Eingliederungshilfe
Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten und sieht eine schrittweise Reformierung des SGB VIII bis zum 01. Januar 2028 vor. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sein, unabhängig davon, ob diese Behinderung haben oder nicht. Doch welche Auswirkungen hat die Reform des SGB VIII auf die Eingliederungshilfe?
21.09.2023: Erstellung und Entwicklung eines qualifizierenden Curriculums für Verfahrenslots*innen
Daniel Kieslinger vom Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. gibt im Rahmen der Fachveranstaltung Einblicke, wie eine Etablierung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gelingen kann.
19.10.2023: Projekt Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) „Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden bereits jetzt die Weichen gestellt, dass künftig die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein wird. Dazu sind verwaltungsseitige Anpassungen sowohl bei der Kinder- und Jugendhilfe als auch bei der Eingliederungshilfe notwendig.
30.10.2023: „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Ein bayerisches Modellprojekt
Der Bundesgesetzgeber sieht ab 2028 die Zusammenführung der Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Im Rahmen der Umsetzung sollen ab dem 01. Januar 2024 in allen Jugendämtern Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII zu Verfügung stehen. Wie kann die Einführung gelingen?