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Logo bvkm Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. Grundsicherung nach dem SGB XII für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen von Katja Kruse darunter Logo des bvkm in blauem Feld

Neuer Ratgeber zur Grundsicherung erschienen

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderungen. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Der Ratgeber erklärt, wie behinderte Menschen durch die Grundsicherung ihren Lebensunterhalt sichern können und zeigt auf, welche Probleme bei der Leistungsbewilligung häufig auftreten.

Der aktuelle Ratgeber hat den Stand von 2023. Er berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Unter anderem beläuft sich der Vermögensfreibetrag seitdem auf 10.000 Euro und ein angemessenes Kraftfahrzeug ist nun ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet.

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download im Shop des bvkm zur Verfügung oder kann in gedruckter Form gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden über den bvkm-Verlag oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

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