BIH veröffentlicht Empfehlungen zum Jobcoaching als Leistung nach dem SGB IX
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurden im Juni 2023 „die Kosten eines Jobcoachings“ in die Liste der möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in § 49 Abs. 8 Nr. 2a SGB IX aufgenommen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat dazu eine Empfehlung veröffentlicht. Diese können die Integrations- bzw. Inklusionsämter als Grundlage für die Ermessensausübung im Hinblick auf die Förderung eines Jobcoachings verwenden.
Gesamten Beitrag auf der Webseite des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG lesen