Broschüre zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER) – auch in Leichter Sprache
Mit dem SGB XIV, das zum 1. Januar 2024 an den Start gegangen ist, hat sich der Gesetzgeber von dem System des Bundesversorgungsgesetzes gelöst, das noch sehr auf die Bedürfnisse der Kriegsopfer des 20. Jahrhunderts zugeschnitten war. Leistungen an Opfer von Gewalttaten und Impfschäden sollen jetzt schneller, zielgenauer und stärker orientiert an den Bedarfen der Berechtigten erbracht werden. Voraussetzung für Leistungen nach dem SGB XIV ist ein schädigendes Ereignis (z.B. Raubüberfall), das zu einem gesundheitlichen Schaden (z.B. Beinbruch) führt oder gesundheitliche (Gehbehinderung) und/oder wirtschaftliche (z.B. Einkommenseinbuße) Folgen verursacht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. haben ausführliches Informationsmaterial erarbeitet – auch in Leichter Sprache und in Form verschiedener Erklärfilme (z.B. zum aktuellen Gewaltbegriff und der Arbeit der Trauma-Ambulanzen). Das kann auch für die Beratungsarbeit im Hochschulkontext von Relevanz sein.