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aufeinander gestellte Holzwürfel mit aufgedruckten Symbolen: untere Reihe von links nach rechts: Tropfen, Pflaster, Stethoskop, Becher mit Deckel zweite Reihe von links nach rechts: Arztkoffer, stilisierte Person im Rollstuhl, Spritze dritte Reihe: Herz mit EKG-Kurve, Tablette (Kapsel) An die Spitze setzen zwei Finger einen Holzwürfel mit Kreuz.

Neue Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Information über die Sprechzeiten der Vertragsärzt*innen und barrierefreie Zugangsmöglichkeiten

Am 15. Juli 2024 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine neue Richtlinie nach § 75 Absatz 7 SGB V in Kraft gesetzt. Zweck ist, die Transparenz und Barrierefreiheit im deutschen Gesundheitswesen zu verbessern. Die Richtlinie beinhaltet Vorgaben für die Veröffentlichung von Sprechzeiten und Informationen zur Barrierefreiheit.

Die neue Richtlinie verpflichtet alle Arztpraxen, genaue Angaben zu ihren Sprechstundenzeiten und Barrierefreiheitsmerkmalen zu machen. Im Folgenden sind die geltenden Anforderungen aufgelistet:

Sprechstundenzeiten

  • Aktualisierungen: Änderungen der Sprechzeiten müssen unverzüglich erfasst und veröffentlicht werden.
  • Freitextangaben: Zusätzlich zu den codierten Informationen können praxisindividuelle Angaben in Freitextform hinzugefügt werden.
  • Angabe der Sprechzeiten: Die Praxen müssen Beginn und Ende sowie die Art der Sprechstunde angeben.
  • Einheitliche Codes: Für die verschiedenen Arten der Sprechzeiten sind einheitliche Codes zu verwenden, um eine präzise Auswertung zu ermöglichen.

Barrierefreiheit

  • Erfassung der Merkmale: Merkmale zur Barrierefreiheit sind in einer einheitlichen Systematik zu erfassen und bereitzustellen.
  • Erweiterte Merkmale: Weitere Merkmale können erfasst und veröffentlicht werden, solange sie die Differenzierung der Barrierefreiheit ermöglichen.

Bereitstellung auf den Internetseiten

  • Anforderungen: Die Veröffentlichung muss die Perspektiven von Patienten mit verschiedenen Beeinträchtigungsarten berücksichtigen, z. B. Sehbeeinträchtigung, Blindheit, Mobilitätsbeeinträchtigung, kognitive Beeinträchtigung, Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit und Taubblindheit/Hör-Sehbeeinträchtigung.
  • Zweck: Die Informationen zur Barrierefreiheit der Praxen sollen Patientinnen und Patienten helfen, geeignete Praxen zu finden.

Aktualisierung der Angaben

  • Anlassbezogene Abfragen: Diese erfolgen bei strukturellen Veränderungen in der Praxis. Praxen können Änderungen jederzeit melden.
  • Kontaktmöglichkeit: Eine Kontaktmöglichkeit für Hinweise zur Barrierefreiheit wird veröffentlicht.
  • Erfassung von Änderungen: Änderungen der Barrierefreiheitsangaben sind zu erfassen und zu veröffentlichen.

Überprüfung und Überarbeitung

  • Regelmäßige Überprüfung: Die Systematik zur Barrierefreiheit wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, unter Einbeziehung relevanter Fachstellen und Interessenvertretungen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kommentiert dazu, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung und zur Förderung einer inklusiven Gesundheitslandschaft darstellen.

Quelle: ASBH-Newsletter 08/2024

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