Erklärvideos zu den Themen Budget für Ausbildung und Mindestlohn in Werkstätten
Erklärvideo zu „WfbM und Mindestlohn“
Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt (WfbM) arbeiten, erhalten keinen Mindestlohn. Sie erhalten stattdessen ein Werkstattentgelt, das sich auf durchschnittlich 226 Euro im Monat beläuft. Das ist deutlich weniger als der Mindestlohn, den Arbeitnehmende außerhalb von Werkstätten bekommen (BMAS 2023: 18ff.). Werkstattmitarbeitende sind mit dem geringen Lohn oftmals unzufrieden. Dies zeigte sich unter anderem im Rahmen einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entgeltsystem in der WfbM, wonach 67 Prozent der befragten WfbM-Mitarbeitenden das Entgelt als zu niedrig eingestuft haben (ebd.: 17). In dem Erklärvideo „WfbM und Mindestlohn“ der Universität Kassel wird der Stand der Diskussion aufgegriffen. Das Video steht vorerst mit Untertitelung zur Verfügung, eine weitere barrierefreie Version soll folgen (Deutsche Vereinigung für Rehabilitation 2024a).
Das Video ist abrufbar über die Plattform YouTube.
Erklärvideo zu „Budget für Ausbildung“
Das zum 1. Januar 2020 im Rahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes eingeführte Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung ermöglichen. Es stellt somit eine Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich WfbM dar. Die Möglichkeit zum Erlernen eines Ausbildungsberufes hat zum Ziel, berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu erweitern (Bundesagentur für Arbeit 2022: 1ff.). Das Erklärvideo thematisiert unter anderem, wer anspruchsberechtigt ist und wie ein Ausbildungsbetrieb gefunden werden kann. Zudem informiert es über Unterstützungsleistungen im Rahmen der Ausbildung sowie über das Rückkehrrecht in die WfbM (Deutsche Vereinigung für Rehabilitation 2024b).
Das Video ist auf der Plattform YouTube mit Audiodeskription und mit Deutscher Gebärdensprache sowie jeweils untertitelt verfügbar.