Veröffentlichung Bremer Appell
Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots im Grundgesetz haben sich die Beauftragten im Rahmen ihres 68. Treffens intensiv mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst. Aus ihnen haben sie 6 Forderungen abgeleitet, die insbesondere darauf abzielen, Sonderstrukturen systematisch abzubauen und selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen außerhalb von Einrichtungen ebenso wie eine gemeindenahe psychiatrische Unterstützung von Menschen in psychischen Krisen ohne Zwang zu gewährleisten. Mit ihnen wenden sich die Beauftragten mit dem „Bremer Appell“ an die Öffentlichkeit.
30 Jahre Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz: Die Vorgaben der Verfassung für die Transformation in eine inklusive Gesellschaft beachten!
Es stehen Übersetzungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bereit.