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Kommunale politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken

Anlässlich der nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen am 14. September 2025 hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die partizipativen Strukturen für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene im Land in den Blick genommen. In einer Veröffentlichung hat sie Empfehlungen ausgesprochen, welche Rahmenbedingungen auf Kommunal- und Landesebene umgesetzt oder verbessert werden müssen, um die wirksame politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

„Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Verbesserungen auf kommunaler Ebene zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen erreicht worden sind, zeigen die Zahlen jedoch, dass ihre wirksame Teilhabe in der Kommunalpolitik bisher nicht flächendeckend gelingt“, fasst Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den aktuellen Stand in NRW zusammen. „Insgesamt haben weniger als die Hälfte der nordrhein-westfälischen Kommunen eine Form der Interessenvertretung im Sinne der Gemeindeordnung NRW. Oft fehlen außerdem Verfahrensstandards für bestehende Beteiligungsmöglichkeiten sowie ausreichende Ressourcen sowohl bei den Organisationen von Menschen mit Behinderungen als auch bei den Verwaltungen.“

Was zeichnet gute Partizipation auf kommunaler Ebene aus?

Grundlage einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommunalverwaltung und Menschen mit Behinderungen und der sie vertretenden Organisationen sind institutionalisierte Beteiligungsstrukturen, die flächendeckend sicherstellen, dass vorgebrachte Berichte und Stellungnahmen einen leichten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen haben. Solch ein Zugang muss von Barrierefreiheit und aufrichtigen Arbeitsbeziehungen geprägt sein. Dazu gehört auch, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen frühzeitig an transparenten Vorhabenplanungen der Verwaltung zu beteiligen und qualifizierte Rückmeldungen mit Begründungen zur (Nicht-)Berücksichtigung von Eingaben zu geben. Gleichzeitig müssen die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen, den Aufbau der Kapazitäten von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu fördern, zum Beispiel über die Finanzierung eines Geschäftsstellenbetriebs oder Fortbildungen der Mitglieder über ihre Beteiligungsrechte und die Funktionsweise der Verwaltung. Dies sollte durch unabhängige und selbstverwaltete Finanzmittel erfolgen. Auch der Kapazitätsaufbau innerhalb der Kommunalverwaltung ist unerlässlich, um Wissen zu vermitteln, wie gute Partizipation gelingt.

Aktueller Stand in Nordrhein-Westfalens Kommunen

Daten belegen, dass das politische Interesse von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren in NRW angestiegen ist. Gleichzeitig haben insgesamt nur 44 Prozent der Kommunen Inklusions-/Behindertenbeauftragte und nur ein Drittel aller Kreise einen Beirat. 16 Prozent haben keine Form der Interessenvertretung.

Eine aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in kommunale Planungsaktivitäten zur UN-BRK findet außerdem bisher in nur 40 Prozent der erfassten Kommunen statt. Hinweise auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit als eine Voraussetzung für gelingende Partizipation wurden nur in gut der Hälfte der Aktivitäten gefunden.

UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet auch Kommunen

Trotz richtiger Schritte zur Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene seit Inkrafttreten der UN-BRK müssen Politik und Verwaltung stärker ihrer Verpflichtung aus der Konvention nachkommen, Kommunalpolitik zugänglicher zu machen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat dazu Empfehlungen erarbeitet. Zielführend wäre unter anderem, dass Beiräte und Beauftragte verbindlich und mit ausreichender finanzieller Ausstattung verankert sowie Beteiligungsstandards partizipativ entwickelt werden, um Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Das Land sollte unter anderem einen Partizipationsfonds einrichten und Projekte zur Stärkung der politischen Partizipation fördern, insbesondere im Bereich von Fortbildungen für zivilgesellschaftliche und staatliche Stellen.

Menschen mit Behinderungen frühzeitig in die kommunale Planung und Politik einzubinden, setzt nicht nur ihr Recht auf politische Partizipation um, sondern es führt auch dazu, dass passgenauere Maßnahmen gefunden werden, die Barrieren abbauen und keine weiteren erzeugen.

Weitere Informationen

Empfehlung: Wie gelingt gute politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene?

Quelle: „Kommunale politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken“. Meldung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) vom 01. Oktober 2025.

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