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aufeinander gestellte Holzwürfel mit aufgedruckten Symbolen: untere Reihe von links nach rechts: Tropfen, Pflaster, Stethoskop, Becher mit Deckel zweite Reihe von links nach rechts: Arztkoffer, stilisierte Person im Rollstuhl, Spritze dritte Reihe: Herz mit EKG-Kurve, Tablette (Kapsel) An die Spitze setzen zwei Finger einen Holzwürfel mit Kreuz.

ISL kritisiert GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sparen auf Kosten behinderter Menschen

Berlin, 21. April 2026. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat am 19. April eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Die Kritik fällt deutlich aus.

Schon das Verfahren beanstandet die ISL scharf. Das Ministerium hat den 157-seitigen Entwurf am 16. April versandt, Abgabefrist war der 20. April, 9 Uhr. Weniger als zwei Werktage für ein Gesetz mit existenzieller Bedeutung für behinderte und chronisch kranke Menschen. Das widerspricht dem Partizipationsgebot aus Artikel 4 Absatz 3 UN-Behindertenrechtskonvention.

Inhaltlich sieht die ISL mehrere Regelungen als nicht mit der UN-BRK vereinbar. In der außerklinischen Intensivpflege soll die Refinanzierung von Tariflöhnen gekappt werden. Das drängt beatmungspflichtige Menschen faktisch in stationäre Strukturen. Bei Hilfsmitteln drohen ein pauschaler Drei-Prozent-Abschlag und ein enger Festbetragskorridor. Dazu zählen auch Elektrorollstühle, Kommunikationshilfen und orthopädische Einzelanfertigungen. Der neue Beitragszuschlag zur Familienversicherung trifft Haushalte mit behinderten Angehörigen besonders hart. Zuzahlungen steigen um 50 Prozent, ausdrücklich auch in Wohneinheiten der Außerklinischen Intensivpflege. Das Krankengeld wird um fünf Prozentpunkte abgesenkt und nach Ende des Arbeitsverhältnisses auf ALG-I-Niveau gedeckelt. Chronisch kranke und behinderte Beschäftigte werden so in die Erwerbsminderungsrente gedrängt. Die Reha-Antragsfrist wird von zehn auf vier Wochen verkürzt, ohne die unabhängige Teilhabeberatung zu stärken.

Eine Folgenabschätzung für Teilhabe und Barrierefreiheit fehlt. Die Gesetzesbegründung behauptet die UN-BRK-Vereinbarkeit in einem einzigen Satz ohne Begründung.

„Beitragssatzstabilität ist ein legitimes Ziel“, erklärt Thomas Koritz, Geschäftsführer der ISL. „Sie darf aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Strukturen geschwächt werden, die selbstbestimmtes Leben erst möglich machen.“

Die ISL fordert Nachbesserungen an allen genannten Punkten und eine wirksame Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen im weiteren Verfahren. Die vollständige Stellungnahme ist über die ISL-Bundesgeschäftsstelle abrufbar.

Quelle: Pressemeldung der ISL e. V. vom 21. April 2026

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