Aufruf zu Eingaben für Allgemeine Bemerkungen zu Artikel 11 UN-BRK
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat dazu aufgerufen, Eingaben für zwei Allgemeine Bemerkungen zu Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention (Schutz und Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen) zu machen. Bei diesen Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um verbindliche Auslegungen der Artikel des Abkommens, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in Deutschland bei der Auslegung nationalen Rechts zu berücksichtigen sind. Artikel 11 der Konvention betrifft das gesamte Katastrophenrisikomanagement in Deutschland, inklusive Maßnahmen zur Klimaanpassung und der Situation geflüchteter Menschen.
Aufruf des UN-Fachausschusses (in englischer Sprache) – Die Frist endet am 10. Juli 2026.



