GEAS: Unabhängiger Monitoring-Mechanismus nimmt Arbeit auf
Der unabhängige Monitoring-Mechanismus für die Screening- und Asylgrenzverfahren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) nimmt seine Arbeit auf. Die Aufgabe des Monitorings wurde dem Deutschen Institut für Menschenrechte und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter übertragen, die jeweils überprüfen, ob in diesen Verfahren die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Betroffene können ab sofort mögliche Rechtsverletzungen melden.
Hintergrund ist die bislang größte Reform des GEAS, die im Juni dieses Jahres in Deutschland in Kraft getreten ist. Seitdem müssen viele Asylsuchende ihr Asylverfahren in beschleunigter Form an den EU-Außengrenzen durchlaufen und dürfen nicht – wie bisher – zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einreisen.
Neue GEAS-Verfahren ermöglichen weitreichende Freiheitsbeschränkungen
Während der neu eingeführten Asylgrenzverfahren können die zuständigen Behörden weitreichende Freiheitsbeschränkungen verhängen: Asylbewerber*innen müssen in den Einrichtungen am Flughafen oder in Flughafennähe verbleiben.
Zusätzlich greift ein verbindliches Screeningverfahren, das sowohl an den EU-Außengrenzen als auch im Inland durchgeführt wird. Es erfolgt vor Beginn des eigentlichen Asylverfahrens. Dabei wird unter anderem die Identität der betroffenen Personen überprüft. Zudem müssen möglicherweise vorliegende Vulnerabilitäten und daraus resultierende besondere Bedarfe ermittelt werden. Auch während der Screeningverfahren sind weitreichende Freiheitsbeschränkungen möglich.
Menschenrechtskonforme Rechtsanwendung im Fokus des unabhängigen Monitorings
Um zu überprüfen, ob in den neuen Screening- und Asylgrenzverfahren die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden, besucht der Monitoring-Mechanismus die Einrichtungen, in denen die Verfahren stattfinden. Außerdem nimmt er Beschwerden von Betroffenen über mögliche Rechtsverletzungen entgegen. Solche liegen beispielsweise vor, wenn Betroffenen der Zugang zum Asylverfahren verwehrt oder im Bedarfsfall keine angemessene medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt wird. Eingegangene Beschwerden leitet der Mechanismus zur weiteren Bearbeitung dann an die zuständigen Stellen weiter. Zu seinem Mandat gehört darüber hinaus, die (behördliche) Nachverfolgung der Beschwerden zu überwachen.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen leitet der Mechanismus Empfehlungen an Bund und Länder ab und veröffentlicht sie in einem Jahresbericht.
Niedrigschwelliger Beschwerdemechanismus für Betroffene
Mit der Einrichtung des Beschwerdemechanismus können Betroffene mögliche Rechtsverletzungen ab sofort niedrigschwellig über ein Online-Formular einreichen. Zusätzlich wird eine Beschwerde-Hotline eingerichtet, über die Beschwerden künftig auch mündlich in über zehn Sprachen möglich sind.
Der Monitoring-Mechanismus nimmt die Beschwerden entgegen, prüft sie auf Fundiertheit und leitet sie zur Bearbeitung an die zuständigen Stellen weiter.
Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt und nur mit Zustimmung der beschwerdeführenden Personen an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wichtig für Betroffene ist zudem, dass das Einreichen einer Beschwerde sich nicht auf ein möglicherweise laufendes Asylverfahren auswirkt.
„Der Beschwerdemechanismus ist ein wichtiger Bestandteil des Grund- und Menschenrechtsschutzes im Screening- und Asylgrenzverfahren. Er gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich im Fall einer Rechtsverletzung schnell und unkompliziert Hilfe zu suchen. Durch die Weiterleitung an die zuständigen Stellen wie etwa Polizei oder Jugendämter, kann so bei Bedarf gezielt Abhilfe geschaffen werden“, erklärt Catharina Hübner, Leiterin des Monitoring-Mechanismus im GEAS.
Die Beschwerden ergänzen die Beobachtungen aus den Monitoring-Besuchen vor Ort. Sie können Hinweise darauf geben, in welchen Bereichen des Verfahrens menschenrechtliche Risiken bestehen oder Probleme wiederholt auftreten. So gewinnt der Monitoring-Mechanismus einen fortlaufenden Einblick in grund- und menschenrechtssensible Bereiche des Screening- und Asylgrenzverfahrens und kann seine Erkenntnisse in die Empfehlungen an Bund und Länder einfließen lassen.
Beschwerden online einreichen
Das Online-Formular ist ab sofort unter www.complaints-border-germany.org sowie www.complaints-screening-germany.org erreichbar. Beide Adressen führen zu einem Beschwerdeformular, über das Beschwerden in verschiedenen Sprachen eingereicht werden können.
Quelle: Meldung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 19. August 2026


