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Barrierefreiheit: Leitlinien helfen Unternehmen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden erstmals private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Um den Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Leitlinien erstellt. Mit diesen Leitlinien will das BMAS den Unternehmen und Rechtsanwendern einen Wegweiser durch das BFSG zur Verfügung stellen.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des BMAS. Hintergründe, Umsetzung und Praxisbeispiele zum BFSG wurden im Juni bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), der Fachstelle Barrierefreiheit und bitkom diskutiert.

Catrin Wahlen, bündnisgrüne Sprecherin für Inklusion und Senior*innen im Berliner Abgeordnetenhaus, begrüßt die Verpflichtung privatwirtschaftlicher Unternehmen zur Barrierefreiheit, da dies auch einen Schritt zu mehr Teilhabe am sozialen Leben bedeutet.

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