Außerklinische Intensivpflege: BMG und GKV-SV versichern, Versorgungsabbrüche zu vermeiden!
Berlin, 14. Juni 2024. Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) sind die Landesverbände der Krankenkassen/Ersatzkassen und die Leistungserbringer gemäß § 132l Abs. 5 SGB V aufgefordert, gemeinsam neue einheitliche Verträge über die Versorgung von Menschen mit…