Bundessozialgericht: Verbesserte Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
Nach drei am 18.04.2024 bekanntgegebenen Rechtsentscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) wurden die Krankenkassen dazu verpflichtet, leistungsfähigere (und damit teurere) Hilfsmittel für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen zu bewilligen, um die gesetzlich vorgeschriebene Erschließung des Nahbereichs der Wohnung sicherzustellen. Das BSG verstand darunter bislang das…