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Das Fragerecht der Abgeordneten ist in der Berliner Landesverfassung verankert. Damit soll gewährleistet werden, dass sie eine ihrer wesentlichen Aufgaben wahrnehmen können: die Kontrolle der Regierung. Die Schriftliche Anfrage dient also der Information und der Kontrolle.

Die Parlamentarischen Anfragen aller Abgeordneten werden auf der Webseite des Abgeordnetenhauses zur Verfügung gestellt.

Alle von mir gestellten schriftlichen Anfragen:

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