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Die Ausschüsse des Abgeordnetenhauses sind der Ort, in denen ein Großteil der fachlichen Arbeit stattfindet. Hier beraten die Abgeordneten Vorlagen und Anträge, die das Plenum des Abgeordnetenhauses ihnen zuweist. In den Ausschüssen wird eine inhaltliche Detaildiskussion geführt, in anderen Worten die eigentliche parlamentarische Sacharbeit geleistet. Die Beschlüsse der Ausschüsse dienen als Vorbereitung und Grundlage der Befassung im Plenum des Hauses.

Außer den vom Abgeordnetenhaus übertragenen Aufgaben können die Ausschüsse aus eigener Initiative Fragen besprechen, die sich auf ihren Geschäftsbereich beziehen.

Catrin Wahlen (rechts) im Gespräch mit Jian Omar an einem Podiumstisch im Hintergrund 2 Roll-ups der bündnisgrünen Fraktion

Ein Ausschuss kann außerdem jederzeit verlangen, dass das zuständige Senatsmitglied oder ein Vertreter im Amt vor dem Ausschuss erscheint und Auskunft erteilt. Meistens nehmen Senator*in und Staatssekretär*in an den Ausschusssitzungen teil. Die Ausschüsse verständigen sich über den Ablauf der Sitzungen, auf Anhörungen und Besprechungspunkte in überfraktionellen Sprecher*innengesprächen.

Die Ausschüsse tagen in der Regel alle 14 Tage. Die Sitzungen sind öffentlich und können über die Webseite des Abgeordnetenhauses im Live-Stream verfolgt sowie im Nachgang auf der Webseite abgerufen werden.

Das Abgeordnetenhaus setzt grundsätzlich für jeden Geschäftsbereich des Senats einen ständigen Ausschuss ein. Die einzelnen Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke in den Ausschüssen vertreten.

 

Meine Ausschüsse:

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