Die Verfassung des Landes Berlin garantiert allen Abgeordneten das Recht, im Plenum und in den Ausschüssen Reden zu halten. Damit soll gewährleistet werden, dass sie eine ihrer wesentlichen Aufgaben wahrnehmen können: die Kontrolle der Regierung. Durch Reden können Abgeordnete auf auf die Politik der Regierung reagieren.
Die Reden, die in den Plenar- und Ausschusssitzungen gehalten werden, können im Livestream bzw. den Aufzeichnungen der Sitzungen verfolgt werden:
Die Plenarsitzungen im Livestream
Livestream mit Gebärdensprache
