Kriege, Unterdrückung, Verfolgung, Perspektivlosigkeit, Naturkatastrophen – es gibt viele Gründe, die Menschen zur Flucht bewegen. Menschen auf der Flucht sind vielen Gefahren ausgesetzt. Sie sind verletzlich und werden während der Flucht aber auch nach dem Ankommen mit vielen Herausforderungen konfrontiert.
Für Erwachsene und Kinder mit sichtbaren und nicht sichtbaren Beeinträchtigungen, schweren Verletzungen oder chronischen Krankheiten bedeutet die Flucht eine große Belastung, weil sie auf Hilfsmittel, Medikamente und Unterstützung angewiesen sind. Gleichzeitig bestehen für sie beim Zugang zu Unterstützungsleistungen nach der Flucht häufig noch hohe Hürden.
Das EU-Recht berücksichtigt die besondere Situation und Herausforderungen von geflüchteten Menschen mit Behinderungen. Unter anderem in der EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 werden sie als besonders schutzbedürftig anerkannt. Die Richtlinie sieht vor, dass Schutzsuchende mit Beeinträchtigungen bzw. mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen möglichst schnell erkannt und entsprechend ihrer Bedarfe untergebracht und versorgt werden sollen.
In Berlin werden Geflüchtete mit Behinderungen zum Beispiel im Gesamtkonzept Integration und Partizipation des Berliner Senats von 2018 berücksichtigt.
Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 rückte die Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen noch einmal mehr in den Fokus aufgrund einer hohen Anzahl von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarfen, die aus der Ukraine nach Deutschland und nach Berlin flohen. Der Berliner Senat reagierte darauf mit dem Beschluss Nr. S-283/2022 vom 5. April 2022 zur Versorgung, Verteilung und Unterbringung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine mit besonderer Vulnerabilität und besonderer Schutzbedürftigkeit. Dieser sah unter anderem vor, ein Clearingzentrum für geflüchtete Menschen, bei denen eine akute medizinische, pflegerische und/oder psychische Versorgungsnotwendigkeit besteht, einzurichten.
Allerdings bleiben die Vorhaben und Ansätze des Senatsbeschlusses in Berlin bis heute nicht umgesetzt (Stand: September 2025). Auch bei einer Fachtagung am 6. September 2024 im Berliner Abgeordnetenhaus, welches die Ergebnisse der 2. Staatenberichtsprüfung des UN-Fachausschusses auf Berlin heruntergebrochen thematisierte, wurde der Handlungsbedarf in Bezug auf Geflüchtete mit Behinderungen in der Stadt deutlich.
In Berlin sind viele starke und engagierte lokale sowie bundesweit und international tätige Bündnisse, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aktiv, wie beispielsweise das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS), Handicap International/Humanity & Inclusion (HI), MINA e.V., Interaktiv e.V., Zentrum ÜBERLEBEN, Sunflower e.V. oder die Patientenlots*innen, die Kleeblatt-Patient*innen aus der Ukraine betreuen. All diese Vereine und Projekte setzen sich für die Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ein. Sie unterstützen diese Menschen auch ganz konkret von der Bedarfsfeststellung, Antragstellung, Übersetzung, über Unterbringung bis zur psychologischen Hilfe.
Mit vielen dieser Organisationen stehe ich im Austausch und schätze ihre fachliche Expertise sehr.
Als inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setze ich mich für eine menschenrechtskonforme Versorgung und Unterbringung von besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen ein.
Meine zentralen Forderungen:
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Eine menschenrechtskonforme, frühzeitige und systematische Identifizierung von Schutzbedarfen wie Behinderungen, Pflegebedarfen, schweren und chronischen Erkrankungen;
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Bedarfsgerechte Unterbringung von Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen sowie die Schaffung einer zentralen Koordinierungs- und Vermittlungsstelle für die Unterbingung Geflüchteter mit Behinderungen und Pflegebedarfen;
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Sicherstellung eines lückenlosen niedrigschwelligen Zugangs zur medizinischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen sowie pflegerischen Versorgung für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarfen von Beginn an;
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Sicherstellung der Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarfen von Beginn an;
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Sicherstellung eines nahtlosen Zugangs zu Leistungen für Geflüchtete mit Behinderungen entsprechend ihrer rechtlichen Ansprüche;
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Bedarfsgerechte Versorgung und Unterbringung von Kriegsverletzten aus der Ukraine, die im Rahmen des Kleeblatt-Verfahrens nach Berlin verteilt werden.










