Senat speist Berliner Behindertenparlament ab
Inklusionspolitische Sprecher*innen kritisieren Senatsantwort
Der Berliner Senat hat die Schriftliche Anfrage mehrerer Abgeordneter zum Berliner Behindertenparlament beantwortet. Der Senat äußert sich in der Antwort zur Umsetzung der Anträge des Behindertenparlaments 2022. Die Schriftliche Anfrage hatten Björn Wohlert (CDU), Lars Düsterhöft (SPD), Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) und Katina Schubert (Die Linke) im Juni gestellt, die als Sprecher*innen für Sozial- und Inklusionspolitik das Behindertenparlament unterstützten. Für die Abgeordneten sind die bisherigen Antworten des Senats ungenügend.
Das Berliner Behindertenparlament hatte im Dezember 2022 insgesamt 17 Anträge beschlossen und dem Senat übergeben. Als die Schriftliche Anfrage gestellt wurde, hatte der Senat erst auf vier Anträge reagiert. Der Senat habe keine Berichtspflicht, schreibt Staatssekretär Max Landero (SPD), der die Anfrage für die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) beantwortet hat. Nach Eingang der Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus hat SenASGIVA sich zu weiteren BBP-Anträgen geäußert. Der geforderte Aktionsplan Medien und Kultur werde noch durch die Kultur-Senatsverwaltung geprüft. Der Senat konnte die Tabelle „aufgrund des engen Zeithorizonts” aber nicht in barrierefreier Form zur Verfügung stellen.
„Mit dem Berliner Behindertenparlament (BBP) etabliert sich gerade eine Institution, die sehr gute Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bietet. Das BBP ist ein zentraler Baustein für inklusive politische Bildung und ein starker Impuls für Teilhabe am politischen Leben in Berlin,“ erläutert Catrin Wahlen, Sprecherin für Inklusion und Senior*innen der Berliner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Hier kommt eine sehr heterogene Wähler*innen-Gruppe zu Wort, die der Senat nicht einfach übergehen darf. Wer auf diese Anträge nicht eingeht, ignoriert, dass das BBP eine konstruktive Möglichkeit ist, auf Bedarfe behinderter Menschen einzugehen. Die Senatsverwaltungen müssen die Anträge aus dem BBP gewissenhaft beantworten; und der Senat muss sich ernsthaft mit den Forderungen der Delegierten auseinandersetzen. Ich erwarte, dass Senat und Senatsverwaltungen diese Anträge in ihre Arbeit einfließen lassen.“
Catrin Wahlen zeigt sich irritiert darüber, dass die Senatsverwaltung die Übersicht über den Bearbeitungsstand der Anträge noch nicht in barrierefreier Form zur Verfügung stellen konnte. „Aus Zeitmangel“, wie es heißt. Zum Thema „Digitale Barrierefreiheit von Angeboten des Landes Berlin“ hat Wahlen im Juni eine schriftliche Anfrage gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Stefan Ziller gestellt. „Barrierefreiheit der Angebote des Landes gehört ganz wesentlich zu einer korrekten Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung. Digitale Barrierefreiheit wird oft mit Lesbarkeit mit Screenreader-Geräten gleichgesetzt. Es gehört aber mehr dazu: Gebärdensprache, Leichte Sprache sowie gute Kontraste und einfache Navigation sind nur die wichtigsten Beispiele. An dieser Stelle besteht bei den Angeboten des Landes Berlin noch deutlicher Nachholbedarf,“ äußert sich Wahlen zum Stand der Barrierefreiheit digitaler Angebote des Landes. Dass in der Antwort der Begriff „barrierearm“ verwendet wird, sei nicht korrekt. Rechtlich definiert ist nämlich nur der Begriff „barrierefrei“.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich am 31. August 2023 mit dem Berliner Behindertenparlament (BBP). Vertreter*innen des BBP sind zur Anhörung in diese Sitzung eingeladen. Die Sitzung des Ausschusses wird auf der Webseite des Abgeordnetenhauses übertragen und kann auch im Anschluss aufgerufen werden.
Die 17 Anträge des Berliner Behindertenparlaments sollen die Situation für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung, Bauen und Wohnen, Bildung, Gesundheit und Pflege, Gewaltschutz, Mobilität sowie Partizipation verbessert. Im Dezember 2022 wurden die Anträge der damaligen Sozialsenatorin Katja Kipping (Die Linke) übergeben.