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schwarze Großbuchstaben: "Bündnis AGG Reform" (mit § statt s in "Bündnis") magentafarbener Pfeil räumlich dargestellt im rechten Winkel aus dem O von "Reform", darin in weißer Schrift und Großbuchstaben "jetzt!"

Bündnis “AGG Reform-Jetzt!”: Mehr Fortschritt wagen, heißt auch, mehr Antidiskriminierung wagen!

100 Organisationen haben am 25.01.2023 als zivilgesellschaftliches Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen für eine zeitnahe und umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Hauptkritikpunkte des Bündnisses am 16 Jahre alten AGG sind: Das Gesetz umfasst nicht alle Diskriminierungsdimensionen und schließt Schutzbedürftige aus, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung ist in vielen Fällen zu schwierig. U.a. soll der Begriff “chronische Krankheit” als Dimension ergänzt werden, weil Betroffene häufig ihre Rechte als Menschen mit Behinderungen nicht kennen. Bei der Übergabe der Empfehlungen an den Behindertenbeauftragten des Bundes, Jürgen Dusel, Ende März wurde besonders auf den Handlungsbedarf im Hinblick auf die Intersektionalität von Diskriminierungen hingewiesen.

Auch im Hochschulkontext erfahren Beschäftigte und Studierende Diskriminierungen. Im Bereich der staatlichen Hochschulen sind die Beschwerdestellen gemäß § 13 AGG in der Regel aber nur für Beschäftigte der Hochschulen zuständig, nicht für Studierende. Das Gesetz greift im Bereich Bildung lediglich bei privatrechtlichen Verträgen. Für den Bereich der staatlichen Hochschulen sind deshalb hochschulrechtliche Verankerungen eines alle Hochschulangehörigen umfassenden Diskriminierungsschutzes, wie z. B. in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen oder Sachsen, und Landes-Antidiskriminierungsgesetze, wie z. B. in Berlin, von besonderer Bedeutung.

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