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rechts in schwarzen Großbuchstaben ISL, darunter: Selbstbestimmt Leben. rechts: drei schwarze Linien mit Krümmung nach links oben, am Ende ein rotes Dreieck, dessen eine Spitze zum Schriftzug weist.

Online-Workshop für AKI-Betroffene zu den neuen Verordnungsformularen in der Außerklinischen Intensivpflege

Berlin, 21. September 2023. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) veranstaltete am 18.09.2023 einen Online-Workshop für Betroffene zum Thema „neue Verordnungsformulare in der Außerklinischen Intensivpflege“.

Hintergrund ist, dass der vorgängige Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege (AKI) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP Nr. 24 im Leistungsverzeichnis) mit Ende der Übergangsfrist zum 31.10.2023 in den neuen § 37c SGB V überführt wird und entsprechende Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren. Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt wurden, benötigen jetzt AKI.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die Verordnung Außerklinische Intensivpflege sowie für die Erhebung und den Behandlungsplan 3 neue Verordnungsformulare: Formular 62 A (Ergebnis der Erhebung), Formular 62 B (Verordnung AKI) und Formular 62 C (Behandlungsplan).

Dieser und weitere Workshops sind Teil des von der Aktion Mensch geförderten Projekts “Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung und Umsetzung aus Betroffenenperspektive“. Es verfolgt das Ziel, Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen einen Bedarf an AKI haben, durch verschiedene Maßnahmen zu informieren, zu unterstützen und zu begleiten. Dafür sind u.a. regelmäßige online Informations- und Austauschveranstaltungen von Betroffenen für Betroffene geplant. Zudem werden Handlungsempfehlungen für Betroffene erarbeitet, die in Kürze auf www.aki-hkp.de erscheinen werden.

Inhaltlich widmete sich der Workshop, an dem rund 50 betroffene Menschen und Angehörige teilnahmen, zentralen Fragestellungen im Umgang mit den neuen Verordnungsformularen sowie der erarbeiteten Handlungsempfehlung des Projekt-Teams. Es wurden die konkreten Inhalte der neuen Verordnungsvordrucke besprochen, Ausfüllhinweise gegeben und Fallstricke aufgezeigt, welche die Verordnungsformulare beinhalten.

Auch die einzelnen Schritte bei der Verordnung wurden näher in den Blick genommen: Was ist bei der Verordnung von AKI zu beachten? Wer darf AKI verordnen? Was ist die Potenzialerhebung und wer darf sie durchführen?

„Mit Workshops wie diesem, wollen wir Betroffene gezielt informieren und sie empowern für den Umgang mit den neuen Regelungen rund um die selbstbestimmte Lebensführung mit AKI“, so Nina Hoffmann, die als Selbstbetroffene im Projekt mitarbeitet. „Der Informationsbedarf ist immens und die Politik will noch immer nicht wahrhaben, dass Versorgungen gefährdet sind. Ob zum Thema Zielvereinbarungen oder den meist nicht UN-BRK – konformen Auslegungen einiger Krankenkassen, ob zum Thema Ärzt*innen-Suche, Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst oder Infos zum Persönlichen Budget. Daher wird es noch eine ganze Reihe dieser Workshops geben!“, so Hoffmann weiter.

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