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Richterhammer

IBS: Leitfaden „Internationale Studierende mit Behinderungen: aufenthaltsrechtliche Bedingungen und Sozialleistungsansprüche“ – Vollständige Überarbeitung durch Prof. D. Frings jetzt online

Frau Prof. Dorothee Frings hat ihren o.g. Leitfaden von 2018, herausgegeben vom Deutschen Studierendenwerk, vollständig aktualisiert. Dabei wurden insbesondere Auswirkungen des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes inkl. des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe im SGB IX und die Leistungsansprüche des neu geschaffenen Gesetzes über die soziale Entschädigung als SGB XIV berücksichtigt. Viele der Ansprüche auf Sozialleistungen, die für Studierende mit Behinderungen wichtig sein können – wie die Leistungen der Eingliederungshilfe – hängen nach wie vor vom Aufenthaltsstatus der Studierenden ab. Es dominiert der Ausschluss von Sozialleistungen, auch wenn im Detail Verbesserungen im Sinne der Studierenden, Ausbildungswechsler*innen und Absolvent*innen zu verzeichnen sind. Nur Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- (Vorversicherungszeit: 2 Jahre) und Unfall-Versicherung bzw. der Sozialen Entschädigung nach SGB XIV sind vom Aufenthaltsstatus unabhängig. Angesichts des komplexen Themenfeldes sind gerade für internationale behinderte und chronisch kranke Studierende qualifizierte Informationen und Beratung vor bzw. zu Beginn des Studiums von besonderer Bedeutung. Zusammen mit der Handreichung für Beratende wurden auch die zwei FAQ-Listen – separat für behinderte Studierende aus der EU und aus Drittstaaten – aktualisiert.

Quelle: Tipps und Informationen Nr. 02 / 2024

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