Klimaschutz ist Menschenrecht: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Schweizer Klägerinnen recht
Jahrelang haben sich vier Schweizer Frauen durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt – und am Ende dort recht bekommen. Sie hatten damit argumentiert, dass sie aufgrund ihres Alters vom Klimawandel besonders betroffen zu sein. Besonders seien sie durch zunehmende Hitzeperioden besonders stark gefährdet. Die Richter*innen in Straßburg verurteilten daher die Schweiz mit der Begründung, sie das Recht auf Familien- und Privatleben der Klägerinnen verletzt.
Auch wenn das Urteil direkt nur den verurteilten Staat bindet, in dem Fall die Schweiz, hat das Urteil doch auch auf alle Staaten, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ratifiziert haben. Denn die Richter*innen beziehen sich in ihrem Urteil genau auf diese Konvention. Daher hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf die deutsche Politik.
Als „super-wichtig“ bezeichnet etwa Christine Dankbar in ihrem Kommentar auf radioeins.de dieses Urteil. Da aber die Staaten einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung der Urteile haben, hofft sie, dass der Kampf für Klimaschutz als Menschenrecht nicht zur Sisyphusaufgabe wird, an der sich noch die Enkelinnen der Klägerinnen abarbeiten müssen.
Catrin Wahlen ist Sprecherin für Senior*innen-Politik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie zollt diesen vier Schweizer Frauen Respekt: „Große Hochachtung vor diesen Frauen, die sich wirklich in jahrelanger mühsamer Arbeit erst durch alle Instanzen der Schweizer Gerichtsbarkeit gekämpft haben und schließlich vor den EGMR gezogen sind – und ihre Klage auch hervorragend begründet haben. Senior*innen sind besonders von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen, aber gleichzeitig haben dies Frauen mit ihrer schlussendlich erfolgreichen Klage auch den nachfolgenden Generationen einen großen Dienst erwiesen. Denn die Veränderung der klimatischen Bedingungen hat starke Auswirkungen auf deren Lebensbedingungen.“
Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa): dpa:240409-99-610146/10