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“Eltern und pflegende Angehörige vor Diskriminierung schützen! Zur Vereinbarkeit von Fürsorgepflichten und Beruf” – eine Veranstaltung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Berufstätige, die in Fürsorgepflichten eingebunden sind, erfahren am Arbeitsplatz häufig Diskriminierung. Zu diesem Befund kommt eine Studie der Prognos AG, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegeben wurde.

"Fürsorgende Erwerbstätige müssen im Job mit Diskriminierung rechnen. Damit schaden Arbeitgeber sich selbst." Bernhard Franke, Kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Um das Thema auf breiterer Basis zu diskutieren, veranstaltete die ADS eine Fachtagung mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und den Sozialpartnern. In diesem Zusammenhang wurde auch das Rechtsgutachten von Gregor Thüsing und Lena Bleckmann vorgestellt, das sich mit dem Diskriminierungsschutz von fürsorgenden Angehörigen beschäftigt.

Aus den Inputvorträgen und den Diskussionsbeiträgen aus dem Publikum wurde deutlich, dass Diskriminierungserfahrungen häufig mit tradierten Geschlechterrollen in Verbindung stehen. Die Autor*innen der Studie sehen in Betrieben auch ein mangelndes Familienbewusstsein nach der Rückkehr aus der Elternzeit. Im Gegensatz zu Elternschaft wird Pflege von Angehörigen, etwa den eigenen Eltern oder Kindern mit Behinderungen, häufig tabuisiert. So stoßen pflegende Angehörige beispielsweise häufiger auf Unverständnis bei ihren Kolleg*innen als (werdende) Eltern. Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit wird daher in der öffentlichen Diskussion oft nicht beachtet.

Mögliche Maßnahmen betreffen neben der Bewusstseinsbildung in Unternehmen, der Beratung und der Familienpolitik auch konkrete rechtliche Aspekte wie die Aufnahme eines Diskriminierungsmerkmals familiäre Fürsorgeverantwortung ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Konkrete politische Maßnahmen könnten die Schaffung einer Lohnersatzleistung oder der Abbau bürokratischer Hürden sein. Auch der Mangel an Entlastungsangeboten für Angehörige wurde von den Diskussionsteilnehmer*innen offen angesprochen. Außerdem wurde der Wunsch nach Flexibilisierung von Arbeitszeiten geäußert.

In der abschließenden Podiumsdiskussion waren sich alle Diskutant*innen darüber einig, dass Diskriminierung fürsorgender Beschäftigter in Betrieben bekämpft werden muss. Ob dies allerdings über klare rechtliche Vorgaben oder stärker über Bewusstseinsbildung und Selbstverpflichtung der Betriebe erreicht wird, darüber wurde heftig debattiert.

Catrin Wahlen wird als inklusionspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus diese Fragen aufgreifen und mit den jeweiligen Fachsprecher*innen ihrer Fraktion gemeinsam diskutieren.

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