Europäischer Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai: Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbessern.
Pressemitteilung von Netzwerk Artikel 3
Berlin: Im Vorfeld des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen, der seit 1992 am 5. Mai mit vielfältigen Protestaktionen von behinderten Menschen und ihren Verbündeten begangen wird, fordert der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung behinderter Menschen – NETZWERK ARTIKEL 3 -, dass der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) endlich verbessert wird. Benachteiligungen aufgrund von Barrieren müssten endlich als Diskriminierung sanktioniert und angemessene Vorkehrungen zur Beseitung von Benachteiligungen verbindlich vorgeschrieben werden. Noch immer warten die Organisationen eines breiten Bündnisses zur AGG-Reform auf entsprechende Eckpunkte für die Gesetzesreform aus dem Bundesjustizministerium, kritisiert Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3.
„Behinderte Menschen sind in vielfacher Hinsicht von Diskriminierungen betroffen, wie der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für das Jahr 2021 zeigt. Behinderte Menschen sind die Gruppe mit den zweithäufigsten Eingaben an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und viele gehen diesen Beschwerdeweg erst gar nicht, weil die Barrieren so vielfältig sind. Ein unbefangener Restaurant- oder Kinobesuch ist für gehbehinderte Menschen oft wegen der Stufen am Eingangsbereich und aufgrund nicht barrierefreier Toiletten kaum möglich, Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln enden oft vor Stufen. Aber auch im Bereich der Kommunikation gibt es beispielsweise für seh- und hörbehinderte Menschen viele Barrieren, die endlich abgebaut werden müssen. Gerade bei der Aufnahme von Informationen erleben Menschen mit Seheinschränkungen und Lernschwierigkeiten oft unüberwindbare Hindernisse durch Barrieren bei der Darstellung oder zu schwerer Sprache“, berichtet Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3.
Daher fordert das NETZWERK ARTIKEL 3 die Bundesregierung und vor allem das Bundesjustizministerium auf, endlich sicherzustellen, dass Diskriminierungen aufgrund von Barrieren im privaten und öffentlichen Bereich und mit Hilfe von Verbandsklagemöglichkeiten besser geahndet werden können. „Wir können es uns als Gesellschaft und aufgrund der Menschenrechtsgarantie für behinderte und ältere Menschen nicht mehr leisten, ganze Bevölkerungsteile von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auszuschließen und ihnen das Leben schwer zu machen“, ist sich Ottmar Miles-Paul sicher.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat im Rahmen des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt durch die Aktion Mensch und in Kooperation mit IGEL-Media einen Podcast zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes veröffentlicht.
Zudem engagiert sich das NETZWERK ARTIKEL 3 im Bündnis AGG Reform Jetzt!