Stiftung Härtefallfonds – Lösungen statt hohler Phrasen
Erst relativ spät – im Juni 2023 – entschloss sich der Berliner Senat, der der Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler des Bundes beizutreten, obwohl die Frist zum Beitritt bereits am 31. März 2023 geendet hatte.
Ein Beitritt sei allerdings in Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich, teilte die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung auf eine schriftliche Anfrage von Catrin Wahlen, Sprecherin für Inklusion und Senior*innen der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, mit. Der Stiftung waren zuvor das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg und der Freistaat Thüringen beigetreten. Auch Auswirkungen auf die Frist zur Antragstellung seien laut dieser Antwortt nicht zu erwarten.
In wesentlichen Fragen bleibt die Senatsverwaltung vage: Die Einzahlung in die Stiftung steht noch unter dem Vorbehalt, dass das Abgeordnetenhaus zustimmt. In weiteren Fragen verweist sie auf das für den Härtefallfonds zuständige Bundesministerium.
Wie aus einem Informationsblatt der Stiftung Härtefallfonds hervorgeht, können Anspruchsberechtigte bis zu 5.000 Euro aus dem Härtefallfonds beantragen, wenn sie bis zum 7. März 2023 in einem Bundesland hatten, das der Stiftung des Bundes beigetreten ist. Ob dies auch für das Land Berlin gilt, das noch nicht beigetreten ist, bleibt fraglich. „Dies wäre ein Nachteil gegenüber Anspruchsberechtigten in anderen Bundesländern,“ findet Catrin Wahlen. Der Senat dürfe sich nicht hinter dem BMAS verstecken, sondern müsse Lösungen finden statt hohler Phrasen.