Überspringen zu Hauptinhalt
aufeinander gestellte Holzwürfel mit aufgedruckten Symbolen: untere Reihe von links nach rechts: Tropfen, Pflaster, Stethoskop, Becher mit Deckel zweite Reihe von links nach rechts: Arztkoffer, stilisierte Person im Rollstuhl, Spritze dritte Reihe: Herz mit EKG-Kurve, Tablette (Kapsel) An die Spitze setzen zwei Finger einen Holzwürfel mit Kreuz.

Der Start des elektronischen Rezepts zum Jahresanfang 2024 – noch Fragen?

Seit dem 1. Januar 2024 ersetzt das elektronische Rezept das rosa Rezept für gesetzliche Krankenversicherte. Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen zum E-Rezept.

Mal ganz von vorne: Was ist das E-Rezept?

In vielen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden, Dänemark oder Portugal , können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. In Deutschland hat sich die Einführung des E-Rezepts verzögert, weil die nötige Technik nicht flächendeckend zur Verfügung stand. Seit dem 1. Januar 2024 sind (Zahn-)Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen verpflichtet, bei gesetzlich Krankenversicherten E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente. Mit dem E-Rezept können Sie als gesetzlich Versicherte*r Rezepte über verschreibungspflichtige Medikamenten auch online bei Ihrer Apotheke einlösen. Das E-Rezept ersetzt am Anfang das bekannte rosafarbene Kassenrezept. Später sollen zum Beispiel auch Überweisungen für Fachärzt*innen oder auch Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Künftig sollen auch privat Krankenversicherte E-Rezepte nutzen können. Erste private Krankenversicherungen bieten dies schon an.

Wie wird das E-Rezept erstellt?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen über eine Software im Praxisverwaltungssystem ein digitales Rezept aus. Im E-Rezept sind dieselben Informationen wie im rosa Rezept enthalten. Dazu gehören:

  • die Patient*innendaten,
  • die Daten des Arztes oder der Ärztin,
  • die verordneten Medikamente oder Wirkstoffe und
  • Dosierhinweise.

Das digitale Rezept wird verschlüsselt auf den zentralen E-Rezept-Server geschickt. Zu jedem E-Rezept wird automatisch ein sogenanntes E-Rezept-Token erstellt. Es enthält den Code, den Sie zum Einlösen in der Apotheke brauchen. In der Arztpraxis bekommen Sie dann nicht mehr das rosafarbene Rezept, sondern nur noch das E-Rezept-Token.

Wie kann ich das E-Rezept einlösen?

Um das E-Rezept einzulösen, haben Sie als gesetzlich Versicherte:r 3 Möglichkeiten:

  • über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK),
  • über die E-Rezept-App der Gematik oder
  • oder über einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode.

Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

  • Das E-Rezept beendet die Zettelwirtschaft in Praxen und Apotheken, spart Zeit und Wege. Über die E-Rezept-App können Sie das Rezept mit E-Rezept-App online einlösen, ohne persönlich in die Apotheke gehen zu müssen. Die App zeigt Ihnen an, ob das gewünschte Medikament gerade vorrätig ist. Sofern die Apotheke einen Lieferdienst anbietet, müssen Sie es nicht einmal selbst abholen.
  • Bestellen Sie ein verschreibungspflichtiges Medikament bei einer Versandapotheke, mussten Sie bisher das Originalrezept einreichen oder es ihr vorab mit der Post zuschicken. Das entfällt mit der E-Rezept-App.
  • Waren Sie in einem Quartal bereits in der Arztpraxis und wurde dort Ihre Gesundheitskarte bereits eingelesen, kann das Folgerezept direkt von der Praxis in der E-Rezept-App übermittelt werden. E-Rezepte können zudem auch im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden.
  • Auch Rezepte Dritter, etwa pflegebedürftiger Verwandter oder auch Heimbewohner*innen, können Sie einlösen, wenn Sie sie in die App laden.
  • Das E-Rezept ist fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren gehen oder versehentlich beschädigt werden.

Wie oft kann ich ein E-Rezept einlösen?

Da der Status eines E-Rezepts im digitalen Gesundheitsnetz zentral gespeichert wird, können Sie es auch nur einmal einlösen. Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert, so dass Sie es kein zweites Mal einlösen können.

Kann das E-Rezept auch als Wiederholungsrezept ausgestellt werden?

Ja, das geht. Das Wiederholungsrezept ist ein Jahr gültig. Es kann insgesamt viermal ausgestellt  werden, also als Erstabgabe plus bis zu drei weitere Male. Dabei müssen Sie nicht alle Rezepte auf einmal einlösen. Die anderen verordneten Medikamente können Sie in der Gültigkeitsdauer des E-Rezepts in der Apotheke abholen. Wird die Dosierung eines Medikamentes geändert, wird die vorherige Mehrfachverordnung gelöscht und ein neues Rezept ausgestellt. Das E-Rezept können Sie über die E-Rezept-App oder auch als Ausdruck in der Apotheke vorlegen. Über die elektronische Gesundheitskarte können Sie es noch nicht einlösen. Dies soll aber zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls möglich sein.

Wie sicher sind meine Daten beim E-Rezept?

Die Arztpraxis versieht das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anhand dieser Signatur kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts gegebenenfalls unbefugt verändert wurde. Nur die verordnende Arztpraxis und Ihre Apotheke können das E-Rezept einsehen. Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der sogenannten Telematik-Infrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Sie werden automatisch 100 Tage, nachdem Sie das Rezept eingelöst haben, gelöscht. Als Versicherte:r können Sie die Daten aber auch vor Ablauf dieses Zeitraums eigenständig löschen.

Informationen rund ums Thema Datenschutz beim E-Rezept finden Sie auch in den FAQ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Quelle: ASBH Newsletter 03/2024

An den Anfang scrollen