Fachgespräch Soziale Psychiatrie 2 – Hilfe für die Hilfen! Zuwendungen entbürokratisieren und Hilfsangebote finanziell absichern
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause begrüßte Uwe Brohl-Zubert vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. am 12. Mai 2022 Vertreter*innen der Mitgliedsverbände und der Politik sowie Klient*innen und deren Angehörige wieder in Präsenz in der Schankhalle Pfefferberg zum zweiten Fachgespräch Soziale Psychiatrie.
In ihrer Einführungsrede skizzierte die Geschäftsführerin Frau Dr. Gabriele Schlimper die Forderungen des Paritätischen Berlin im Bereich soziale Psychiatrie. Sie hob dabei die tarifliche Anwendung, die Zusammenarbeit mit den Behörden und die Bedeutung psychischer Gesundheit hervor. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag meinte sie, dort sei bereits alles festgehalten und warte nun auf die Umsetzung.
„Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit!“ Damit eröffnete der Staatssekretär für Gesundheit und Pflege Dr. med. Thomas Götz (Bündnis 90/Die Grünen) sein Grußwort. In seiner Rede hobv Götz die Bedeutung der Verantwortungsgemeinschaft und der finanziellen und individuellen Ressourcen hervor. Stationäre Versorgung dürfe immer nur das letzte Mittel sein, so Götz.
In seinem Vortrag zu personenzentrierten Hilfen betonte Uwe Brohl-Zubert die gute außerklinische Versorgung im Land Berlin. Mit der Personenzentrierung ein Paradigmenwechsel eingeläutet worden: Die Versorgung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Gleichwohl benennt Brohl-Zubert die Schwierigkeiten der derzeitigen Form der Zuwendung und benennt als Alternativen längerfristige Zuwendungsvertrag, Leistungsvertrag und Psychiatriebudget.
Niedrigschwellige Angebote sind zentraler Bestandteil der psychiatrischen Pflichtversorgung. Mit dieser Feststellung eröffnete Michael Webers (KommRum e. V.) seine Ausführungen zum Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP) von 1997. Diese Angebote sind wohnortnah und wurden im Laufe der Zeit weiterentwickelt und werde gut angenommen. Wie Brohl-Zubert mahnte auch Webers die fehlende Planungssicherheit an und forderte eine Vollfinanzierung der Angebote. Ein Film, der in verschiedenen Angeboten gedreht worden war, verdeutlichte den wachsenden Bedarf an diesen Angeboten und unterstrich die Forderungen nach finanzieller Sicherheit. Zugang zu diskriminierungsfreier Gesundheitsversorgung sowie die Förderung der Unabhängigkeit und der individuellen Fähigkeiten sind Menschenrechte und in n Artikel 25 und 26 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben.
Auch in der abschließenden Diskussion von Vertreter*innen aus der Praxis mit Vertreter*innen aus Landes- und Bezirkspolitik wurde deutlich, dass die jahresweise Finanzierung niedrigschwelliger Angebote nicht mehr zeitgemäß ist. Eine Neuauflage des PEP erscheint dabei sinnvoll. Allerdings sollte man von einem weiteren Entwicklungsprogramm Abstand nehmen. Als wichtigste Punkte die geändert werden müssen, wurden die Änderung der Zuwendungsfinanzierung und die Entbürokrtisierung des Verfahrens genannt. Dies bestätigten auch an einigen Wortmeldungen aus dem Publikum.
Als inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus will Catrin Wahlen auch die Anliegen der Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen in die parlamentarische Debatte einbringen und sich für die konkrete Umsetzung der UN-BRK einsetzen.