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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Hintergründe, Umsetzung und Praxisbeispiele

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden nun auch Anbieter*innen von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Produkte, die weit verbreitet sind, sollen so allen Menschen zugänglich und für alle nutzbar sein. Die Umsetzung muss bis Juni 2025 erfolgen. Mit dem BFSG wird der European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht überführt.

Aus diesem Anlass luden das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN), die Fachstelle Barrierefreiheit und bitkom am 2. Juni 2022 zu einer Konferenz, auf der Hintergründe erörtert und die Umsetzung diskutiert wurden. Technologien zugänglich zu machen, sei eine Gemeinschaftsaufgabe. Gleichzeitig müsse der Regulierungsrahmen Freiheiten zur Umsetzung bieten, so die Veranstalter.

Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), nannte in seinem Grußwort das Gesetz mit seiner Verpflichtung privater Anbieter*innen die folgerichtige Weiterentwicklung der bisherigen Gesetzgebung, die sich ausschließlich auf öffentliche Träger bezieht. Gute Regelungen und eine gute Umsetzung bedingen sich gegenseitig, so Schmachtenberg weiter. Partizipation sei zwar einerseits ein Recht, andererseits auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da alle Kund*innen-Gruppen berücksichtigt werden.

Inmaculada Placencia Porrero zeigte als Vertreterin der EU-Kommission den Weg hin zum EAA auf. Während n den 1990er-Jahren noch der Ausgleich individueller Schädigungen im Vordergrund stand, kommt es nun darauf an, Produkte und Dienstleistungen von Anfang an zugänglich und nutzbar zu herzustellen. Wichtig ist ihr die Bewusstseinsbildung bei allenb beteiligten Akteur*innen. Neben dem Standard für digitale Produkte enthält der EAA auch Standards für die Zugänglichkeit nicht-digitaler Angebote, Serviceeinrichtungen und die Beantwortung von Notrufen. Barrierefreiheit bedeutet dabei, dass die Produkte und Dienstleistungen auffindbar, zugänglich und bedienbar sind, wie Prof. Dr. Gottfried Zimmermann (Hochschule der Medien, Stuttgart) erläutert.

Wie Nadine Schütze als Vertreterin des BMAS erläuterte, sind über den Medienstaatsvertrag die Länder stark in die Umsetzung eingebunden – insbesondere im Rahmen der Marktüberwachung. Die Überwachung wird stichprobenartig durchgeführt. Bei Produkten muss die gesamte Lieferkette barrierefrei gestaltet sein.

Die Beratung von Kleinstunternehmen fällt in die Zuständigkeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Im Schlichtungsfall steht der Weg zur Schlichtungsstelle BGG offen, so Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle.

Redner in einem Elektro-Rollstuhl mit Headset.
Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit bei seinem Vortrag, Foto: Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Die Schnittstelle zu den Benutzer*innen muss vollständig barrierefrei sein. Dies betrifft Informationen über Produkte und Dienstleistungen, Produktverpackungen sowie Anleitungen. Bei der Gestaltung müssen mindestens zwei der drei Sinne hören, sehen, tasten angesprochen werden (Zwei-Sinne-Prinzip). Die Regelungen gelten für den Kontakt mit den Nutzer*innen, nicht jedoch in der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen (B2B).

Barrierefreiheit spielt in der Breite der Normung eine wichtige Rolle, so Reiner Hager von DIN. Gerade im Bereich technischer Hilfsmittel aber ist die Ergonomie von besonderer Bedeutung. Normung ist öffentlich und auf breite Beteiligung angewiesen. Im Verfahren wird nach dem Konsensprinzip sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gearbeitet. Zentral ist die Kohärenz der Normen. Normen bleiben freiwillige Empfehlungen. Wenn Anbieter*innen die Erfüllung der Standards auch auf anderem Weg nachweisen können, ist dies ihnen überlassen. Derzeitige Vorhaben auf dem Weg der Barrierefreiheit sind eine Spezifikation für Leichte Sprache und Anpassungen im Bereich Mobilität.

Abschließend stellten Vertreter*innen verschiedener Unternehmen im Technologie-Bereich ihre Konzepte für mehr Barrierefreiheit ihrer Produkte vor. Ausgangspunkt müssen dabei immer die Kund*innen sein. Die Unternehmensvertreter*innen mahnten einheitliche Richtlinien und Standards innerhalb der EU sowie eine ausreichende Vorlaufzeit an. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen und Fristen sowie einen Erklärfilm zum BFSG findet man auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Während der gesamten Tagung wurde deutlich, dass es sich beim Thema Barrierefreiheit um ein Querschnittsthema handelt. Diese Betrachtungsweise ist auch für Catrin Wahlen als inklusionspolitischer Sprecherin der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wichtig. In ihrer parlamentarischen Arbeit setzt sie sich für die Teilhabemöglichkeiten aller Menschen ein, ob dies nun im digitalen Raum oder im Sozialraum ist.

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