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2 Füße in Inline-Skates auf einem Hallenboden dahinter eine weitere Person ab der Hüfte, ebenfalls mit Inline-Skates an den Füßen

Vage Aussagen statt konkreter Pläne für Inklusion im und durch Sport

Die Special Olympic World Games als Motor für Inklusion im und durch Sport nutzen – das war das Anliegen, das Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) und ihre Fraktionskollegin Klara Schedlich mit ihrer schriftlichen Anfrage „Den Rückenwind für Inklusion nutzen! Was tut Berlin nach den Special Olympics World Games 2023?“ verbunden hatten.

Die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport listet eine Anzahl von Vorhaben zum Umbau inklusiver Sportstätten auf, die jedoch alle noch unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2024/25 stehen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD war vereinbart worden, dass pro Bezirk zwei inklusive Sportstätten errichtet werden sollen . Danach gefragt, verweist die Senatsverwaltung auf die allgemeinen Vorgaben der DIN 18040 zur Barrierefreiheit und spricht von einem „schrittweisen Erarbeitungsprozess“, was den Zeitplan für die Umsetzung betrifft. Nur: Barrierefreiheit allein macht noch keine Inklusion. Und ohne konkrete zeitliche Vorgaben kann man befürchten, dass die Vorhaben im Sande verlaufen. „Ich wünschte, wir wären hier schon weiter, was die inklusiven Sportstätten in den Bezirken betrifft!“ kommentiert Catrin Wahlen, Sprecherin für Inklusion und Senior*innen ihrer Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Antworten. 

Für Qualifikationsangebote im Bereich des Inklusionssports verweist die Senatsverwaltung auf die Schulungen des Landessportbunds (LSB). Allerdings: Verpflichtend für eine Übungsleiter*innen-Lizenz ist Inklusionssport nicht. Es kommt also auch hier wieder auf das Engagement der einzelnen Übungsleiter*innen an. Immerhin beim Thema Schule scheint sich etwas zu bewegen: Die „Förderung von Kompetenzen zur Gestaltung eines inklusiven Ganztags gehört zu den gesamtstädtischen Schwerpunkten der Fortbildung in Berlin“, lautet die Antwort an dieser Stelle. Inwieweit es sich um verpflichtende Fortbildungen handelt, steht in der Antwort jedoch nicht.

Auch die Wortwahl der Antwort erscheint problematisch: Catrin Wahlen bemängelt, dass die Senatsverwaltung in ihrer Antwort Begriffe verwendet wie „geistige Beeinträchtigung“, die heute als diskriminierend abgelehnt werden. Besser ist es, von  „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ zu sprechen. Die Verwendung des Wortes „Behinderung“ in der Einzahl deutet auf eine medizinische Vorstellung von Behinderung hin, die nicht mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Einklang zu bringen ist. Besser ist, von „Behinderungen“ zu sprechen, weil Behinderungen in der UN-BRK nicht Eigenschaft oder individuelles Problem einer Person verstanden werden, sondern erst in Wechselwirkung mit der Umgebung entstehen.

Catrin Wahlen kommt zu dem Schluss, dass für Inklusion im und durch Sport noch viel zu tun bleibt. Den vollmundigen Ankündigungen des Koalitionsvertrags müssen endlich konkrete Taten folgen.

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